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Kennzeichnungspflichten

  • Warum werden einige Schneider-Produkte mit dem Hinweis „Tinte enthält Konservierungsmittel C(M)IT/MIT“ gekennzeichnet?

    Mit der Biozidprodukte-Verordnung (EU) 528/2012 werden im Zuge der Zulassungsverfahren für biozide Wirkstoffe z.T. auch damit behandelte Waren kennzeichnungspflichtig. Biozide Wirkstoffe sind u.a. in Konservierungsmitteln enthalten. Schreibgeräte, die Konservierungsmittel mit dem Wirkstoff C(M)IT/MIT enthalten, müssen seit dem Produktionsdatum 1.Juli 2017 gekennzeichnet werden.

  • Warum werden Konservierungsmittel in Tinten eingesetzt?


    Tinten auf Wasserbasis enthalten Konservierungsmittel zum Schutz vor Verderb während der Lagerung, um eine ausreichende Haltbarkeit des Produktes zu erreichen und um den hygienischen Status eines Produkts zu erhalten. Zum Beispiel wird damit der Befall mit Pilzen oder Bakterien verhindert.

  • Was ist C(M)IT/MIT?

    Die Verbindung C(M)IT/MIT nimmt innerhalb der Biozide eine wichtige Funktion ein. Die Anwendung erfolgt gegen Mikroorganismen (Bakterien, Pilze) in wässrigen Substanzen wie zum Beispiel in Tinten, aber auch in Duschmittel, Shampoos und Kosmetika (die nicht auf der Haut verbleiben).

  • Warum ist C(M)IT/MIT nun kennzeichnungspflichtig?

    Grundsätzlich: C(M)IT/MIT ist nicht verboten. Bei unsachgemäßer Verwendung kann aber ein Risiko für Umwelt und Gesundheit entstehen. Die Biozidprodukte-Verordnung schreibt vor, dass Gebrauchsgüter in der EU nur noch mit Biozid-Wirkstoffen behandelt sein dürfen, die auch für eine solche Anwendung zugelassen sind. Durch die Kennzeichnung wird der Verbraucher über die enthaltenen Wirkstoffe informiert. Die Kennzeichnung ist unabhängig von der enthaltenen Konzentration vorgeschrieben.

  • Welche Risiken gehen von Schreibgeräten mit Konservierungsmittel C(M)IT/MIT aus?

    Durch direkten Kontakt mit der Tinte kann eine Sensibilisierung der Haut herbeigeführt werden. Konzentrationen unter 0,0015%, wie sie z.B. für Tinten zugelassen sind, gelten als nicht hautsensibilisierend oder allergieerzeugend. Eine Zulassung mit derselben Konzentration besteht auch für Kosmetika (die nicht auf der Haut verbleiben), z.B. Shampoos oder Flüssigseifen. Zum Vergleich: Eine eng beschriebene DIN-A4 Seite entspricht einer Tintenmenge von weniger als 0,1 ml, für eine Haarwäsche werden 5-10 ml Shampoo verwendet.

    Bei einer bestehenden Allergie auf diese Stoffe können bereits geringere Konzentrationen allergische Reaktionen auslösen. Schneider ist kein derartiger Fall durch die Verwendung von Schreibgeräten bekannt. Eine etwaige Reaktion würde voraussetzen, dass mit dem Stift auf der Haut geschrieben wird – wofür unsere Schreibgeräte nicht vorgesehen sind.

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